ACHTUNG

Wir stellen die Bestätigungen nur 1x aus!
SIE müssen Ihre Bestätigungen bei Ihren Dokumenten ablegen
und nur Kopien weitergeben.
 

 

obligatorische Kurse Kanton Thurgau

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens
15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte
praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst für alle neu
erworbenen Hunde einen Kurs à mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem
Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.
Diese müssen mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes absolviert werden.
Die Kontrolle obliegt den Gemeinden, die im Rahmen des Vollzugs des Hundegesetzes zuständig und, nebst
dem Veterinäramt, jederzeit berechtigt sind, das Vorliegen der Kursbestätigung zu überprüfen.

Unsere Kurse (wie SKN-, Welpen-, Erziehungskurs) und Gutachten entsprechen
den kantonalen Hundegesetzen und sind anerkannt.

– für Gemeinden, die Hundeerziehung fördern mit Hundesteuerreduzierung
– für Gemeinden, zur Abklärung auffälliger bzw. angezeigter Hunde (-Halter)
– der Hundeführerschein gilt als Wesenstest und gewährleistet die
Wesenssicherheit (speziell auch für halterbewilligungspflichtige Hunde)

 

obligatorische Kurse Kanton Zürich

Bewilligung für den Kanton Zürich zur Durchführung von Junghunde- und Erziehungskursen.
Bewilligungs-Nr.: VETA ZH-HAB-0327-241126

 

Als Hundebesitzer sollte man auch über die Seite des Gesetzes informiert sein. 
Unter folgenden Links finden Sie alles auf dem neuesten Stand:

www.blv.admin.ch

www.veterinaeramt.tg.ch

Veterinäramt Kanton Zürich

Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS)

 

 

NHB (nationales Hundehalterbrevet)

     Der Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS) lanciert zusammen mit seinen Ausbildungsstätten das Nationale Hundehalter Brevet  (NHB). Der VKAS wird unterstützt vom Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), vom Schweizer Tierschutz (STS), von der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) ) sowie der Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK). Der Verband Schweizer Kantonstierärzte (VSKT) begrüsst die Bestrebungen, die Sozialverträglichkeit der Hundepopulation zu verbessern.

 

 

WESENSTEST

 Unsere Hundeführerscheinprüfung ist als WESENSTEST vom Veterinäramt des Kantons Thurgau anerkannt!

Der Besitzer (Familienangehörige) wird getestet, ob er den Charakter seines Hundes kennt,
und ihn dadurch situationsbedingt richtig einschätzen kann.

Der Besitzer (Familienangehörige) wird theoretisch und praktisch geprüft, ob er selbst
als Hundeführer gegenüber seiner Umwelt korrekt reagiert.

Der Charakter des Hundes wird unter anderem durch die Wesensprüfung beurteilt.

Die Leinenführigkeit des Hundes wird in diversen Situationen überprüft.

Dass der Gehorsam ohne Leine optimal ist, muss bewiesen werden.

Ein Teilergebnis der Wesensprüfung ergibt sich aus Situationen während der ganzen Prüfung.
Der andere Teil wird mit Menschengruppen und anderen Hilfsmitteln getestet.

 

unerwünscht:
Aggressionen (knurren, bellen, …)
Überängstlichkeit (flüchten, Zähne zeigen,…)
Anspringen von Personen (auch Besitzer darf nicht angesprungen werden)
ins Maul nehmen von Menschenhänden und Kleidern
(auch die des Besitzers nicht)

toleriert:
Scheue (zögernd, zurückhaltend,…)
Misstrauen (schnuppern mit Abstand,…)
Schutz suchen hinter Besitzer (ignorieren,…)

erwünscht:
Freundlichkeit (wedeln, abschlecken,…)
Aufmerksamkeit (Neugierde, beschnuppern,…)
Selbstsicherheit

Wie empfehlen unseren Hundeschülern den Wesenstest freiwillig zu machen, denn dadurch ist man auch vor ungerechten Anschuldigungen geschützt und hat mit dem Ausweis einen Beweis gegenüber Behörden, Nachbarn,…

 

 

Hier finden Sie ausserdem weitere Infos zu: